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Mehr Transparenz und konkretere Vorgaben für waldbezogene Förderungen

22. Januar 2024

Mehr Transparenz und konkretere Vorgaben für waldbezogene Förderungen

Es steht nicht gut um unseren Wald, insbesondere unsere Schutzwälder. Der Bericht des Rechnungshofes zum Thema “Wald im Klimawandel” zeigt deutlich, dass die aktuelle Situation unserer Wälder besorgniserregend ist und dass nicht ausreichend Fördergelder zum Ausbau “klimafitter” Wälder eingesetzt werden. Der Klimawandel setzt ihnen zu, und wir stehen vor großen Herausforderungen: Trockenheit, Schädlingsbefall und Waldbrände nehmen zu und gefährden die Gesundheit und Resilienz unserer Wälder.

Unser Wald ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Ökosystems. Er ist nicht nur ein Ort der Erholung und Lebensraum für unzählige Arten, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Aber unsere Wälder regulieren nicht nur das Klima – sie schützen uns auch vor Naturkatastrophen. Etwa ein Drittel des österreichischen Schutzwaldes ist durch die klimatischen Bedingungen weit zerfallen oder veraltet.

Eine Besserung ist trotz Waldfonds nicht in Sicht, denn unser Schutzwald wird auch von anderer Seite bedroht – von wem? Von den Fördermaßnahmen der Regierung. Maßnahmen werden für Forststraßen laut Rechnungshofbericht eingesetzt und nicht für den außerordentlich wichtigen Schutzwald. Das ist nicht nur mit enormen Kosten bei großen Schadensereignissen verbunden – die in der Vergangenheit immer zahlreicher wurden –  sondern bedroht auch die Sicherheit der Bevölkerung vor Naturgefahren.

Damit der Wald erhalten bleibt, muss dieser dringend “verjüngt” werden. Empfohlen wird vom RH die Schaffung von Förderanreizen zur Aufforstung, um die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen. Außerdem sollen präventive Maßnahmen zur Sicherung der Schutzfunktionen des Waldes getroffen werden. Auch die Wildschadenssituation ist momentan ein Problembereich in vielen Regionen.

Aus diesem Grund habe ich mit Kolleg:innen im Parlament den Antrag auf mehr Transparenz und konkretere Vorgaben für waldbezogene Förderungen gestellt.

Die wichtigsten Punkte hierbei sind:

  1. Einhaltung der kollektivvertraglichen Entlohnung und der ordnungsgemäßen Unterkünfte der durch diese Maßnahmen beschäftigten WaldarbeiterInnen als Fördervoraussetzungen
  2. Verzicht auf den Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide
  3. Förderungen degressiv zu gestalten, so dass pro Hektar Förderfläche kleinere ForsteigentümerInnen in Relation mehr Ausgleich erhalten als Wald-Großgrundbesitzer
  4. Veröffentlichung der Förderbeträge je Maßnahme und der Gesamtbetrag in Transparenzdatenbank
  5. Jährlicher Bericht an den Nationalrat zu allen waldbezogenen Förderungen

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